Leistungen // Shooting // TfP-Vertrag

Preise

•KOSTENLOS• 

Alle Shootings finden auf TfP-Basis (Time for Pictures) statt. 

Dauer

Je nach Absprache ca. 1-2 Stunden

Location 

Outdoor- je nach Art des Shootings. 

Bildbearbeitung

Das Model (oder Besitzer/Eigentümer etc.) erhält eine Auswahl an bearbeiteten Aufnahmen für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch (z.B. um sich auf SocialMedia repräsentiere zu können). 

Was ist möglich? 

Fotoshooting

Drohnenaufnahmen

Bildbearbeitung

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Ich freue mich darauf, mit interessanten Menschen und Tieren zusammenzuarbeiten.

TfP- Vertrag Vorlage 

 
§ 1 Aufnahmen

Der Fotograf und das Model vereinbaren, dass das Model für Aufnahmen dem Fotografen zur Verfügung steht und folgende Aufnahmen hergestellt werden:

Art der Aufnahmen: _____________________________
Datum / Zeitraum ________  ______________ Uhr

§ 2 Veröffentlichungsrecht; Vereinbarungen zu den Bilderrechte

Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.
Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke ( Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard ) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.
Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen etc.) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.
Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.
 
 
§ 3 Persönlichkeitsrechte; Namensnennung

Der Fotograf verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen des Fotografen.
Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch das Model ist, sofern möglich, erforderlich.


§ 4 Honorar

Das Model erhält als Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine monetäre Vergütung, sondern eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen, die gegebenenfalls vom Fotograf bearbeitet wurden.

Diese Aufnahmen dürfen von dem Model für Eigenwerbung wie Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, dem eigenen Internetauftrifft, Sedcards etc. frei und kostenlos verwendet werden.

Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.


§ 5 Zusätzliche Vereinbarungen

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§ 6 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
 
 
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Ort, Datum
 
 
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Unterschrift Model                           Unterschrift Fotograf

 

 
§ 7 Einverständniserklärung Gesetzlicher Vertreter

 

Als gesetzlicher Vertreter des „Models“ erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung.